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Rürup-Rente

Arbeiter und Angestellte müssen sich in Deutschland nicht um eine Rentenversicherung kümmern, denn gesetzlich unterliegt jeder von ihnen einer Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet: Vom monatlichen Gehalt werden automatisch die Beiträge zur Einzahlung in die staatliche Rentenversicherung abgezogen. Geht der Arbeiter beziehungsweise Angestellte dann in den Ruhestand, erhält er die staatliche Rente in monatlichen Zahlungen.

Anders bei Selbstständigen und Freiberuflern. Sie unterliegen nicht der staatlichen Rentenversicherungspflicht. Diese Berufsgruppen haben somit die Freiheit, sich entweder freiwillig in der staatlichen Rentenversicherung zu versichern, oder aber ausschließlich auf privater Basis für ihren Altersruhestand vorzusorgen. Experten raten regelmäßig davon ab, als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig in die staatliche Rentenkasse einzuzahlen. Stattdessen wird geraten, sich auf dem privaten Vorsorgemarkt umzusehen, der zumeist wesentlich bessere Angebote bereithält.

Nun ist es allerdings so, dass viele Selbstständige und Freiberufler das Thema Altersvorsorge entweder immer wieder vor sich herschieben, oder schlichtweg das Kapital nicht dazu haben, um regelmäßig für den Altersruhestand zu investieren. Um diesbezüglich größere Anreize zu schaffen, hat der Staat analog zur Riester-Rente für Arbeiter und Angestellte die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbstständige ins Leben gerufen. Diese Programme sollen dazu beitragen, die immer weiter um sich greifende Altersarmut insbesondere bei diesen Berufsgruppen in Zukunft einzudämmen.

Ähnlich wie bei der Riester-Rente gibt es auch beim Rürup-Modell verschiedene Vorsorgeprodukte, die diesbezüglich zertifiziert sind. Auch sie bieten dem Anleger Zuschüsse und steuerliche Vorteile. Außerdem können sie in der jährlichen Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden. Selbstständige sollten jedoch beachten, dass sie im Gegensatz zu den Rentenauszahlungen der Riester-Rente ihre Auszahlungen nach dem Rürup-Modell im Ruhestand versteuern müssen.

Für die Zukunft erwägt der deutsche Staat, Selbstständige und Freiberufler zum Abschluss einer privaten Altersvorsorge quasi zu zwingen. Es soll also zur Pflicht werden, regelmäßig Geld für die Altersvorsorge zurückzulegen. Diesbezüglich spricht man auch von der so genannten Basisrente, die der Altersarmut wirkungsvoll vorbeugen soll.








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