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Studie: Kurzinformationen zu Vermögensanlagen meist fehlerhaft

Für alle, die es noch nicht wissen: Seit mittlerweile einem Jahr müssen Anbieter bestimmter Vermögensanlagen wie geschlossene Fonds oder Namensschuldverschreibungen ihren Kunden ein so genanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt – kurz: VIB – vorhalten.

Doch was ist das überhaupt? Und kann man sich auf die Angaben in diesem Dokument verlassen?

Genau das prüfte kürzlich die renommierte Stiftung Warentest. Zunächst zu den Anforderungen: Das VIB muss laut gesetzlicher Beschreibung in kurzer und allgemein verständlicher Form alle wesentlichen Fakten des jeweiligen Anlageprodukts vorstellen. Dazu gehören u. a. die (Neben)kosten sowie alle vorhandenen Chancen und Risiken. Ganz wichtig: Auch die Provision für den Vermittler muss in diesen Infos enthalten sein.

So weit, so gut. Leider konnte keines (!) der untersuchten VIB im Test der Stiftung Warentest (in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband) alle Anforderungen voll erfüllen. Das macht die Experten fassungslos. Und so fasst die Finanzexpertin des VZBV, Dorothea Mohn, zusammen: „Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen.“

Doch nicht nur die VIBs selbst, sondern auch ihre Bereitstellung wurde heftig kritisiert. Per Gesetz ist beispielsweise jeder Anbieter dazu verpflichtet, das VIB in elektronischer Form auf seiner Webseite zu Verfügung zu stellen. Leider hielt sich ein Großteil der untersuchten Anbieter nicht an diese Vorgabe. Auch die inhaltliche Kontrolle förderte Erschütterndes zu Tage: Lediglich eine von 24 untersuchten Kurzinformationen schaffte es, dem Interessenten zumindest die grundlegenden Fakten des Anlageproduktes zu vermitteln. Alle anderen scheiterten kläglich. Insbesondere auf die genauen Konditionen der jeweiligen Anlage wurde kaum eingegangen.

Die Verbraucherschützer fordern nun eine genauere Überwachung und regelmäßige Kontrollen, um Kapitalanleger bestmöglich zu schützen. Schließlich werden gesetzliche Vorgaben nicht dazu gemacht, sie anschließend ohne Kontrollen im Sande verlaufen zu lassen. Aus Sicht des Verbrauchers kann man nur hoffen, dass dieser Wunsch bei den zuständigen Stellen erhört wird.

Juni 2013


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