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Bausparvertrag als Geldanlage – Anbieter möchten einen Riegel vorschieben

In Zeiten von allerorten sinkenden Zinssätzen kam mancher Sparer auf die Idee, einen gut verzinsten Bausparvertrag als lukrative Kapitalanlage zu nutzen. Das hat in den letzten Jahren auch sehr gut funktioniert. Doch genau diese Sparer sind heute vielen Anbietern ein Dorn im Auge. Ergo wollen sie die „lästigen“ Kunden loswerden, um Zinskosten einzusparen.

Und wie wird man den Kunden in einer solchen Situation los?

Indem man scheinbar clevere Tricks anwendet. Und genau das versuchen etliche Anbieter momentan. Die verbreitetste Methode: Man rechnet vereinbarte Boni und/oder Treueprämien nicht erst am Laufzeitende der Bausparsumme hinzu, sondern schon früher. Dadurch erreicht der Kunde die im Vertrag festgelegte Bausparsumme schon früher als ursprünglich geplant, was wiederum der Bausparkasse die Möglichkeit gibt, das Vertragsverhältnis früher zu kündigen. Denn dieses Recht steht ihr zu, wenn die Bausparsumme erreicht ist.

Doch ist dieses Vorgehen wirklich rechtens?

Laut Meinung der Finanzexperten der Verbraucher kaum. Sie raten den betroffenen Bausparern, einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen bzw. die AGB des Anbieters zu werfen. Ist eine Regelung wie die angesprochene dort nicht schriftlich verankert, hat die Bausparkasse wenig Chancen, vor Gericht mit der Masche durchzukommen.

Doch es gibt eine noch dreistere Variante: Hierbei streicht der Anbieter evtl. vereinbarte Boni komplett, er zahlt sie also auch nicht nach Erreichen der Bausparsumme mit den Regelsparbeträgen aus. Als Begründung werden oftmals fadenscheinige Argumente vorgelegt. In diesem Fall raten die Finanzexperten meist, unmittelbare den Rechtsweg zu gehen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Und es könnte zukünftig noch mehr Ärger geben: Mancher Bausparer hat die Zahlung seiner Regelbeiträge in letzter Zeit bewusst gedrosselt oder ganz ausgesetzt, um das Erreichen der vereinbarten Bausparsumme möglichst lange hinauszuzögern. Diese Kunden werden nun verstärkt aufgefordert, die Beiträge sofort nachzuzahlen. Diesbezüglich werden die Gerichte in Deutschland noch einiges an Arbeit vor sich haben.

September 2013


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